Forschungsauftrag zum AGB-Recht für Verträge zwischen Unternehmen

Zwischen August 2013 und Juli 2014 hat Prof. Dr. Lars Leuschner im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein einjähriges Forschungsprojekt zum Thema „AGB-Recht für Verträge zwischen Unternehmen“ durchgeführt. Hintergrund ist die aus Teilen der Wirtschaft vorgetragene Kritik, wonach die AGB-Kontrolle die Vertragsfreiheit von Unternehmen unangemessen stark einschränke. Ziel des Forschungsprojektes war es, die Politik bei der Entscheidungsfindung darüber zu unterstützen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Reformbedarf besteht. Im Fokus steht hierbei die AGB-rechtliche Behandlung von Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen.


Inhaltlich umfasste das Forschungsprojekt neben einer Rechtsprechungsanalyse, der Analyse branchenüblicher Haftungsklauseln und einer rechtsvergleichenden Untersuchung auch einen umfangreichen empirischen Teil. Letzterer bestand aus zwei in Form so genannter Experteninterviews durchgeführter Datenerhebungen: Die erste Erhebung erfolgte unter Experten der Schiedsgerichtsbarkeit und zielte darauf herauszufinden, welche Rolle das AGB-Recht in Schiedsverfahren spielt. Anliegen ist es, das Informationsdefizit zu überwinden, welches daraus resultiert, dass im Rahmen von Schiedsverfahren sowohl die Verhandlung als die Entscheidungsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt. Unterstützt wurde die Untersuchung durch den Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS). Die zweite Erhebung erfolgte durch eine breitflächige Umfrage unter Unternehmen. Ziel des zu diesem Zweck mit Unterstützung hochrangiger Praktiker entwickelten Fragebogens war es, die Usancen und Bedürfnisse bezüglich der Vereinbarung von Haftungsbeschränkungen im unternehmerischen Rechtsverkehr zu ermitteln und in diesem Zusammenhang die Bedeutung des AGB-Rechts zu beleuchten. Unterstützt wurde die Untersuchung durch den Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK).

Zum dem nunmehr durch das BMJV veröffentlichten Abschlussbericht gelangen Sie hier.