Aktueller Hinweis:
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat den von Prof. Lars Leuschner erstellten Abschlussbericht zum Thema „AGB-Recht für Verträge zwischen Unternehmen – unter besonderer Berücksichtigung von Haftungsbeschränkungen“ veröffentlicht. Den Bericht einschließlich einer vorangestellten Zusammenfassung finden Sie unter
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20150210-AGB-Recht.html?nn=1468748
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Das Osnabrücker Centrum für AGB-Recht (OSCAR) ist ein Zusammenschluss von Wissenschaftlern der Universität Osnabrück, die sich zum Ziel gesetzt haben, AGB-rechtliche Expertise aus Wissenschaft und Praxis zur Fortentwicklung des AGB-Rechts zusammenzuführen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf der Anwendung des AGB-Recht im unternehmerischen sowie im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr. <br /><br />Die weitgehende Standardisierung von Geschäftsabläufen sowie die weite Auslegung des Begriffs der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch die Rechtsprechung haben dazu geführt, dass dem AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB) innerhalb des Privatrechts eine immer größere Rolle zukommt. Das gilt nicht nur für den Bereich der Verbraucherverträge, sondern in besonderem Maße auch für den unternehmerischen Rechtsverkehr. Obgleich hier Verträge häufig verhandelt werden, genügen die Verhandlungen vielfach nicht den hohen Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Umwandlung von AGB in Individualvereinbarungen stellt. In der Folge gibt es auch im unternehmerischen Rechtsverkehr letztlich keinen Vertrag, der nicht zumindest potentiell – ganz oder teilweise – der AGB-Kontrolle unterliegt. Verstärkt wird die Relevanz des AGB-Rechts hierbei dadurch, dass – ungeachtet der gegenteiligen Regelungsabsicht des Gesetzgebers – die Kontrolldichte im unternehmerischen Rechtsverkehr in der gerichtlichen Praxis kaum hinter der bei Verbraucherverträgen zurückbleibt.